Grunderwerbssteuer

Bei jedem Gebäude- oder Grundstückserwerb oder dem Erwerb eines Anteils daran im Inland fällt die Grunderwerbssteuer (GrESt) an. Dies gilt in diesem Sinne auch für Pflegeimmobilien.

Der Steuersatz unterscheidet sich je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5% (z.B Bayern) und 6,5% (z.B Schleswig-Holstein).
Maßgebend für den Steuersatz ist die Lage des Grundstückes/Gebäudes, in unserem Fall die Lage der Pflegeimmobilie.

Die Grunderwerbsteuer ist auf Grundlage des vollständigen Immobilienkaufpreises zu bemessen.