Indexierung

Im Bereich privater Mietverträge wird meistens ein fester Mietzins vereinbart. Dies ist im Bereich gewerblicher Miete selten der Fall. Stattdessen, handelt es sich im Regelfall um eine sog. Indexmiete.

Dies dient der Absicherung des Vermieters gegen die für die Mietzinsentwicklung negativen Parameter, wie beispielsweise die Inflation. In diesem Fall wird der Mietzins an einen bestimmten Index gekoppelt. Je nach Entwicklung des Indexes wird sich auch der Mietzins dementsprechend anpassen.

Als meistverwendeter Index zum Zwecke der Mietzinsindexierung gilt der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), der vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird.

Bei Mietverträgen mit Pflegeimmobilien ist u.a. aufgrund der langen Mietvertragslaufzeiten eine Indexierung vereinbart, die sowohl die akzeptable Rendite für die Investoren, als auch die Sicherheit für die Betreiber berücksichtigt.