Leerstand

Im Rahmen einer Investition in einer klassische Eigentumswohnung muss sich der Immobilienkäufer mit der Vermietung/Belegung der Einheit meist selbst auseinandersetzen, bzw. er trägt selbst das Risiko. Dies ist bei einer Pflegeimmobilie nicht der Fall.

Bei Pflegeimmobilien trägt das Leerstandrisiko vertragsgemäß der Pächter, bzw. der Betreiber. Die Belegung der Einheit ist für den Eigentümer in diesem Zusammenhang folglich von keiner Bedeutung.