Eigentümergemeinschaft

Bei der Eigentümergemeinschaft einer Pflegeimmobilie handelt sich um alle Teil-und Pflegeappartment-Eigentümer einer Pflegemmobilie gemäß dem Wohnungseigentümergesetz (WEG).

Die Eigentümergemeinschaft kann grundsätzlich nicht aufgelöst werden, außer durch einen einvernehmlichen Beschluss aller Eigentümer.

Durch die besondere Vertragskonstruktion bei Pflegeimmobilien ist die Eigentümergemeinschaft von untergeordneter Bedeutung, da die anfallenden Reparaturen/Renovierungen vertragsgemäß durch den Betreiber durchgeführt werden.