Notar

Der Notar ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornehmen darf. Ebenso ist ein Notar zur Hinterlegung von Geld und Wertgegenständen befugt.

Für die Abwicklung von Immobiliengeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich geregelt.

Diese Regelungen gilt natürlich auch bei dem Kauf oder Verkauf von Pflegeimmobilien und Pflegeappartments.