Pre-Openingkosten

Bei Pflegeimmobilien versteht man unter Pre-Openingkosten einen Zuschuss an den Betreiber in Form z.B. mietfreier Anfangsmonate. Dieser Zuschuss wird vereinbart, um den Betreiber in Hinblick auf die hohen Anlaufkosten einer Einrichtung zu entlasten.

Die Pre-Opening-Kosten werden im Kaufvertrag für die Pflegeimmobilie mit vereinbart und beträgt z.B. eine halbe Jahresmiete. In diesem Fall erfolgt die erste Pachtzahlung an die Investoren im 7. Monat des Betriebes.