Glossary

Pre-Openingkosten

Bei Pflegeimmobilien versteht man unter Pre-Openingkosten einen Zuschuss an den Betreiber in Form z.B. mietfreier Anfangsmonate. Dieser Zuschuss wird vereinbart, um den Betreiber in Hinblick auf die hohen Anlaufkosten einer Einrichtung zu entlasten. Die Pre-Opening-Kosten werden im Kaufvertrag für die Pflegeimmobilie mit vereinbart und beträgt z.B. eine halbe Jahresmiete. In diesem Fall erfolgt die erste […]

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Notar

Der Notar ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornehmen darf. Ebenso ist ein Notar zur Hinterlegung von Geld und Wertgegenständen befugt. Für die Abwicklung von Immobiliengeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich geregelt. Diese Regelungen gilt natürlich auch bei dem Kauf oder Verkauf von Pflegeimmobilien und Pflegeappartments.

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Mietrendite

Im Immobilien- und im Pflegeimmobilienbereich berechnet sich die Mietrendite wie folgt: Berechnung: Teile die Miet- bzw. Pachteinnahmen durch den Kaufpreis der Immobilie. Zudem sind für die wirtschaftliche Entscheidung des Investors auch die einmaligen und die laufenden Nebenkosten von Erwerb und Betrieb zu berücksichtigen, Die steuerliche Betrachtung sollte im zweiten Schritt sowohl eine eventuelle Finanzierung als

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Leerstand

Im Rahmen einer Investition in einer klassische Eigentumswohnung muss sich der Immobilienkäufer mit der Vermietung/Belegung der Einheit meist selbst auseinandersetzen, bzw. er trägt selbst das Risiko. Dies ist bei einer Pflegeimmobilie nicht der Fall. Bei Pflegeimmobilien trägt das Leerstandrisiko vertragsgemäß der Pächter, bzw. der Betreiber. Die Belegung der Einheit ist für den Eigentümer in diesem

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kfw

Die KfW oder Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine Förderbank. Sie ist die weltweit größte nationale Förderbank sowie nach Bilanzsumme die drittgrößte Bank Deutschlands.[6] Ihre Gründung erfolgte im Jahr 1948 auf der Grundlage des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau als Anstalt des öffentlichen Rechts.[2] Die KfW und ihre Töchter DEG, KfW IPEX-Bank und FuB bilden

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Kaufnebenkosten

In jeder Immobilientransaktion – so auch bei Pflegeimmobilien – fallen zusätzlich zum Kaufpreis des Objekts Kaufnebenkosten an. Diese sind hauptsächlich die Grunderwerbssteuer, die Notar- und Grundbuchkosten, sowie auch die Maklerprovision. Jedes dieser Posten bezieht sich prozentual auf den Kaufpreis des Objekts.

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Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage stellt eine Rückstellung für den langfristigen Erhalt der Immobilie und deren Wert. Diese wird in der Regel vom Eigentümer bzw. der Eigentümerversammlung festgelegt und sollte nach § 21 Absatz 5 Nr. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) angemessen sein. Hiermit ist gemeint, dass die Instandhaltungsrücklage zur Finanzierung etwaiger Instandhaltungsmaßnahmen ausreichend ist, so dass der Eigentümer nicht

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Inflation

Unter Inflation ist ein Grundsatz in der Volkswirtschaft zu verstehen, der auf die steigende Güter- und Dienstleistungspreise im Laufe der Zeit abstellt, und sie mit der im Umkehrschluss sinkenden Kaufkraft des Geldes in einer Gesellschaft vergleicht. Bei Pflegeimmobilien erfolgt für die Investoren, bzw. die zu zahlende Miete die Indexierung für den Inflationsausgleich.

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Indexierung

Im Bereich privater Mietverträge wird meistens ein fester Mietzins vereinbart. Dies ist im Bereich gewerblicher Miete selten der Fall. Stattdessen, handelt es sich im Regelfall um eine sog. Indexmiete. Dies dient der Absicherung des Vermieters gegen die für die Mietzinsentwicklung negativen Parameter, wie beispielsweise die Inflation. In diesem Fall wird der Mietzins an einen bestimmten

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