Glossary

Eigentumswohnung

Im Begriff Eigentumswohnung tragen die beiden Bestandteile des Wortes gleich zur Klärung des Begriffes nach. Eigentum: Ganz klar – diese Wohnung kauf man, oder hat man gekauft, und nicht gemietet. Wohnung: Es handelt sich um eine Wohnung innerhalb eines Gebäudes, in dem dann zumeist mehrere Wohnungen oder Gewerberäume enthalten sind.

Immobile

Eine Immobilie (lateinisch im-mobilis ‚unbeweglich‘; ähnlich Liegenschaft) in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie). Immobilien werden zum einen als Kapitalanlage (zur Erwirtschaftung von Gewinnen durch Vermietung/Verpachtung, aber auch durch Ausnutzung der Wertsteigerung bei längerfristigen Anlagen) verwendet. Andererseits sind Immobilien natürlich notwendig als Wohnimmobilie …

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Gewerbeimmobilie

Gewerbeimmobilien sind all jene Immobilien, die von Büro- und Verwaltungs-, Einzelhandels-, Hotel- sowie Logistik- und Industrieimmobilien verwendet werden. Ausschlaggebend für die Nutzung ist aber nicht nur die Raumaufteilung usw., sondern auch die Einstufung der Immobilie nach dem Flächennutzungsplan der betreffenden Kommune. Zu beachten ist weiters der gesetzliche Unterschied bei den Mietverträgen bezüglich Nebenkosten, Pflichten von …

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Grundbuch

Das Amtsgericht einer Kommune (Gemeinde, Stadt) führt das Grundbuch, in dem alle Besitz- und Rechtsverhältnisse der in der Kommune gelegenen Grundstücke aufgeführt sind. Diese können neben dem/den Eigentümer/n auch besondere Rechte wie z. B. Wohnrecht, Betretungsrecht, Grundschulden sein.

Exposé

Das Exposé stellt die zusammenfassende und werbliche Beschreibung einer zu verkaufenden Immobilie dar. Darin ist meistens neben einer ausführlichen Objektbeschreibung (Fläche, Mietpreis, Baujahr und Energieverbrauch, Besonderheiten der Immobilie) auch die Makro- (Gemeinde/Stadt, Bundesland) und Mikrolage (nähere Umgebung wie Geschäft, Bahnhof, Freizeiteinrichtungen etc) der Immobilie dargestellt. Gebäudepläne, Objektfotos bzw. Planzeichnungen bei neuen, noch nicht erstellten Objekten …

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Bauträger

Ein Bauträger ist zumeist ein Unternehmen, welches gewerbsmäßig Grundstücke kauft, diese bebaut und anschließend auf dem Markt anbietet und wieder verkauft. Dabei ist der Bauträger auch gleichzeitig der Bauherr. Der Verkauf erfolgt dann entweder in Eigenregie, oder mit der Zuhilfenahme von Immobilien-Maklern.

Altlasten

Als Altlasten werden Belastungen von Böden in Form von schädlichen Bodenveränderungen durch eingebrachte Stoffe bezeichnet, von denen Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgehen können. Hier handelt es sich zum Beispiel um Verunreinigungen früherer Grundstückseigentümer wie Giftabfälle, giftige Abwässer, die nicht entsorgt wurden.